Schubkarre füer die Landwirtschaft

Verkaufs- und Lieferbedingungen

der polyglas Weirather GmbH,
Schleifweg 3, 89296 Osterberg

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der polyglas Weirather GmbH, Schleifweg 3, 89296 Osterberg, im Folgenden Weirather genannt, sofern schriftlich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
Die Änderung der Schriftformklausel unterliegt ebenfalls dieser Formvorschrift. Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen und werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Auftragsdokumenten nicht beiliegen sollten, stehen diese zum Download unter der Adresse www.polyglas-weirather.de zur Verfügung.

1. Angebot / Auftragserteilung
Mit schriftlichem oder mündlichem Auftrag ist der Kunde drei Wochen an sein Vertragsangebot gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn Weirather das Angebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat oder der Auftrag schon früher durchgeführt wird. Angebote von Weirather sind grundsätzlich freibleibend. Die Auftragserteilung durch den Kunden gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweils aktuellen Preisliste von Weirather. Eine Ablehnung des Auftrages behält sich Weirather immer und insbesondere dann vor, sofern bei Sonderformen eine ordnungsgemäße Durchführung bzw. Produktion nicht gewährleistet ist.

2. Änderungsvorbehalt
Alle in Prospekten, Katalogen, Webseiten und sonstigen Dokumenten enthaltene Angaben, Maße, Werte, Einsatzbedingungen, Eigenschaften und sonstige Inhalte sind theoretische Näherungswerte und nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich und auch nur insoweit, wie Weirather diese nach den vorhandenen Unterlagen ermitteln konnte. Handelsübliche geringfügige Farb- und/oder Formabweichungen sind vertragsgerecht. Weirather behält sich vor, Konstruktionsänderungen oder technische Änderungen zur Vertragsbeschreibung vorzunehmen, sofern dadurch die Funktionalität und Qualität des Vertragsgegenstandes nicht beeinträchtigt wird.

3. Muster, Formen und Werkzeuge
Sofern im Rahmen der Geschäftsbeziehung Dokumente, Muster und/oder sonstige Informationen an den Kunden übermittelt bzw. weitergegeben werden, so sind diese urheberrechtlich geschützt. Alle entsprechenden Urheberrechte stehen ausschließlich Weirather zu. Wünscht der Kunde, dass Formen und Werkzeuge gesondert außerhalb der bestehenden Produktpalette hergestellt werden, so geschieht dies nur auf eine gesonderte Vereinbarung nach Art und Umfang hin. Derartige Formen und Werkzeuge bleiben uneingeschränktes Eigentum von Weirather, auch wenn sich der Kunde teilweise an den diesbezüglichen Kosten beteiligt. Der Kunde hat nur dann einen Anspruch auf Herausgabe, sofern er die gesamten Kosten der Herstellung übernimmt. Weirather haftet für die gesamte Ausführung von Formteilen nur dann, wenn der Kunde eine vollständige, maßstabsgetreue Zeichnung zur Verfügung stellt. Mündliche Maßangaben sind nicht ausreichend.

4. Lieferfrist
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden. Lieferfristen beginnen mit Zustandekommen des Auftrags, spätestens nach Ablauf der 3-Wochen-Frist gem. Ziff. 1. dieser AGB, jedoch nicht vor Festlegung sämtlicher Ausführungseinzelheiten und aller Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages, die vom Kunden zu schaffen sind. Lieferfristen sind eingehalten mit Fertigstellung des Produkts und Bereitstellung der Ware auf dem Firmengelände von Weirather. Weirather gerät ohne Mahnung nur in Verzug, sofern ein verbindlich und schriftlich zugesicherter Liefertermin zu einem bestimmten Kalendertag überschritten wird. Für diesen Fall hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren und ist erst nach einer weiteren Androhung berechtigt, die Rechte wegen Verzug geltend zu machen. Weirather haftet nur für Verzugsschäden, über deren aktuelles Risiko und bestehenden Voraussetzungen sie innerhalb der Nachfrist hingewiesen wurde. Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Umstände und sonstige unvorhersehbare Störungen des Geschäftsbetriebs von Weirather oder deren Lieferanten, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt von Weirather nicht abwendbar sind, verschieben die Liefertermine um einen angemessenen Zeitraum. Weirather wird in diesen Fällen von der Leistungspflicht frei, wenn die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich ist. Hat Weirather zur Erfüllung des Vertrags mit einem Vorlieferanten ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen, braucht Weirather nicht zu liefern, wenn der Lieferant nicht liefern kann. Über diese Umstände hat Weirather den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. bezahlte Entgelte zurückzuzahlen.

Weirather kann die Lieferung verweigern bzw. von dem Vertrag unverzüglich zurücktreten, sofern nach Abschluss des Vertrags Tatsachen bekannt werden, welche die Gegenleistung des Kunden wegen mangelnder Leistungsfähigkeit und/ oder Bonität als gefährdet erscheinen lassen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Weirather über seine die Kreditwürdigkeit bedingende Tatsachen falsch informiert bzw. wichtige diesbezügliche Aspekte verschwiegen hat, seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Insolvenz- / Vergleichsverfahren beantragt wurde. Statt vom Vertrag zurückzutreten ist Weirather auch berechtigt Vorleistung oder Sicherheiten vom Kunden zu verlangen.

Ferner ist in den genannten Fällen Weirather berechtigt, alle Forderungen aus sämtlichen Geschäften mit dem Kunden fällig zu stellen und Leistungen nur noch gegen Vorauskasse zu erbringen.

5. Preise
Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, richten sich die Preise nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Weirather, sofern sich diese nicht drei Monate vor Liefertermin ändert. Diese Änderung der Preisliste ist zulässig, sofern nach Vertragsschluss eine wesentliche Änderung der Preisfaktoren wie Werk- und Rohstoffe, Zulieferteile, Löhne, Soziallasten, Energiepreise, Steuern und ähnliches eintritt. Sofern Weirather ein Angebot mit abweichenden Preisen erteilt hat, sind die im Angebot ausgewiesenen Preise der Preisliste vorrangig. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Im Preis grundsätzlich nicht enthalten sind Transport, Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Nebenleistungen. Im Preis nicht inbegriffen sind ferner insbesondere Zusatztätigkeiten von Weirather für die Herstellung der Produktion wie die Anfertigung von Formen und Werkzeugen auf Wunsch des Kunden lt. Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die entsprechenden Arbeiten werden nach Regie zu den üblichen Stundensätzen zzgl. der Materialkosten durchgeführt.

6. Versand und Gefahrübergang
Ist der Kunde Verbraucher gem. § 14 BGB, geht die Gefahr mit Übergabe auf den Kunden über; ist der Kunde Unternehmer gem. § 13 BGB, schon mit Auslieferung der Sache an einen Spediteur oder eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person. Bei Lieferung ins Ausland geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der Beschädigung der Ware auch beim Verbraucherkauf ab Grenzüberschreitung der Ware auf den Kunden über. Der Kunde haftet dafür, dass der Transport an die von ihm bestimmte Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Transportes erfolgen kann. Bei Lieferung ins Ausland gehen auch bei vereinbarter Frei-Haus-Lieferung grundsätzlich alle anfallenden Zusatzkosten, insbesondere Zollkosten, Gebühren für Portipapiere, die Einfuhrumsatzsteuer usw. zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für zusätzliche Transportkosten ab Grenze.
Ist die Anlieferung zum vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, so ist Weirather berechtigt, alle dadurch entstandenen Mehrkosten, insbesondere für evtl. weitere Anlieferungsversuche oder Lagerkosten zu verlangen. Weirather ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Transportschäden sind vom Kunden spätestens 24 Stunden nach Übergabe der Ware innerhalb der Geschäftszeiten von Weirather zu rügen. Versäumt er diese Frist, ist die Geltendmachung entsprechender Ansprüche nicht mehr möglich. Auch bei vereinbarten Abholterminen haftet Weirather nicht für zumutbare Wartezeiten, die dem Kunden oder seinem Beauftragten entstehen.

7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der konkrete Zahlungstermin wird auf der Rechnung vermerkt. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Verzugszinsen betragen 5 % bei Verbrauchern und 8 % bei Unternehmern über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche Nebenkosten von Wechseln und Schecks gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde mit einer fälligen Teilleistung in Rückstand, so kann Weirather die gesamte Restforderung sofort fällig stellen und bei Leistungsverzug, der durch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage bedingt ist, ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Kunde kann lediglich mit von Weirather unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen streitiger oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen von Weirather erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die jeweils gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren und Forderungen aus bereits erbrachten Leistungen Eigentum von Weirather.

Der Kunde ist berechtigt, das Sicherungseigentum im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern bzw. weiter zu bearbeiten. Im Falle der Veräußerung tritt der Kunde seine Forderungen mit Nebenrechten schon jetzt an Weirather sicherungshalber ab. Weirather nimmt diese Abtretung an. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Weirather kann die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen und ist ab Widerruf berechtigt, die Forderung direkt beim Kunden des Weirather-Kunden einzuziehen. Solange das Sicherungseigentumsrecht von Weirather besteht, ist diese berechtigt, sich jederzeit von der ordnungsgemäßen Behandlung und Unterbringung des Sicherungsgutes zu überzeugen. Eingriffe Dritter in das Sicherungsgut und jede sonstige Beeinträchtigung, insbesondere Pfändungen sind ebenso wie jeder Standortwechsel Weirather unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weirather ist jederzeit im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Ware zu widerrufen. Bei Verbindung des Sicherungsgegenstandes mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Waren, steht Weirather der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sicherungsware zu den übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verbindung zu.

Weirather steht ein Zurückbehaltungsrecht an bestellten Produkten zu, bis alle Forderungen von Weirather gegenüber dem Kunden vollständig beglichen sind. Weirather verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf schriftliches Verlangen des Kunden dann freizugeben, wenn der Wert der sicherungsübereigneten oder unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.

9. Vertragsrücktritt
Nimmt der Kunde eine ordnungsgemäß bestellte Ware trotz Mahnung und Fristsetzung von 14 Tagen nicht ab oder erklärt der Kunde bereits vor Lieferung wörtlich oder sinngemäß, dass er die Ware nicht abnehmen wird, so kann Weirather vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung geltend machen. In einem solchen Fall oder wenn Weirather gem. Ziff. 7 vom Vertrag zurücktritt, hat Weirather einen Anspruch auf pauschalen Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30 % des Nettobetrages des vereinbarten Preises. Im Falle eines vom Kunden veranlassten Vertragsrücktritts nach Lieferung und Rücknahme der Ware hat Weirather insbesondere einen Anspruch auf Ausgleich von Aufwendungen und Nutzungsersatz für Gebrauchsüberlassung. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie z.B. Transport- und Montagekosten stehen Weirather eine Stundenpauschale je Mitarbeiter von 65,00 € netto, sowie ein Fahrtkostenpauschale von 1,10 € netto pro Kilometer zu. Diese Sätze gelten auch in den übrigen Fällen dieser AGB, nach denen der Kunde Kosten zu tragen hat. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, hat er pauschale Lagerkosten von 2,50 € netto pro Tag und Quadratmeter zu bezahlen. Es ist sowohl Weirather unbenommen, statt den Pauschalsätzen für Schadenersatz, Aufwendungen, usw. einen höheren Schaden geltend zu machen und zu beweisen, als auch dem Kunden in allen Fällen dieser Klausel möglich, einen geringeren Schaden von Weirather darzulegen und unter Beweis zu stellen.

10. Gewährleistung
Weirather gewährleistet die Mangelfreiheit ihrer Leistungen entsprechend den vertraglichen Vorgaben innerhalb einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr, gerechnet ab Übergabe. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Kunden. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Ist der Kunde Unternehmer hat er Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Rügen wegen offensichtlicher oder normal erkennbarer Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber Weirather anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige oder wird die Ware durch den Kunden verwendet, verbaut oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Weirather übernimmt keine Gewährleistung für die tatsächliche Verwendungsmöglichkeiten und konkreten Einsatzbedingungen des Produkts beim Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde und die konkreten Einsatzbedingungen vor Ort in konkreter Weise vom Kunden schriftlich geschildert wurden. Ist der Kunde Unternehmer, werden die Gewährleistungsansprüche nach Wahl von Weirather auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche für Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern Weirather fahrlässig gehandelt hat. Hiervon ausgenommen sind Personenschäden. Weirather haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet Weirather nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigen Verhaltens beruht. Schadenersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Übergabe der Waren. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt nicht zum bestimmungsgemäßen Einsatz verwendet wird. In Fällen, in denen der Kunde eine unberechtigte Gewährleistungsrüge erhebt und durch die Prüfung Kosten entstehen, haftet der Kunde für diese Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat. Das Nachbesserungsrecht von Weirather erstreckt sich immer auch auf Mangelfolgeschäden des Kunden und auf Ersatzlieferung beschädigten oder verlorenen Materials sowie die Reparatur von Folgeschäden, etc. Bei Geringfügigkeit des Mangels ist ein Rücktrittsrecht des Kunden ausgeschlossen, Geringfügigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigt ist.

Hinsichtlich der Beurteilung der Angemessenheit der Nachbesserungsfrist sind die Schwierigkeiten von Weirather hinsichtlich der Lieferfähigkeit ihres Lieferanten zu berücksichtigen. Weirather ist berechtigt, die Nachbesserung solange zu verweigern, bis der Kunde einen unter Berücksichtigung des vorhandenen Mangels angemessenen Anteil des Gesamtentgeltes bezahlt, insbesondere denjenigen von mangelfreien Teilstücken.

11.Haftung
Weirather haftet für Schäden aus der Verletzung der Gesundheit, des Lebens oder des Körpers bei Vorsatz, grober und leichter Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Für sonstige Schäden aus vertraglichen oder außervertraglichen Pflichtverletzungen haftet Weirather nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vertragswesentliche oder Kardinalspflichten verletzt sind. Im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten oder Kardinalspflichten haftet Weirather auch bei leichter Fahrlässigkeit. Weirather haftet nicht für Auskünfte oder Beratung, sofern diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist. Auskünfte und Beratung im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Auftrages sind grundsätzlich nichtwesentliche Vertragspflichten, für die die Haftung auf grobes Verschulden und für vorhersehbare Schäden beschränkt wird. Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

12. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen und Rechtswahl
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und Erfüllungsort ist Neu-Ulm, sofern der Kunde Unternehmer ist oder eine andere der in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellten Rechtspersönlichkeiten. Die sachliche Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand immer der Hauptsitz von Weirather.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.

13. Datenschutz
Weirather verwendet ihre personenbezogenen Daten lediglich zur Bearbeitung und Abwicklung der von Ihnen erteilten Aufträge, Bestellungen, Reklamationen und mit sonstigen Vertragszwecken gebundenen Maßnahmen. Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses können wir bei der SCHUFA, 65203 Wiesbaden sowie bei anderen Auskunfteien Bonitätsdaten (u.a. auch aus den Anschriftsdaten ermittelte Wahrscheinlichkeitswerte) abrufen und verwenden. Die Einwilligung hierzu können Sie auf dem Postweg durch eine formlose Mitteilung an Weirather widerrufen.

 

Logo der GFK Produktion PolyGlas Weirather in Deutschland

polyGlas Weirather GmbH

Schleifweg 3
89296 Osterberg

Tel.: 08333/583
Fax: 08333/4178

e-Mail: info@polyglas-weirather.de
web: www.polyglas-weirather.de